
Tagungsbedingungen
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder der Tagungsraum bestellt oder zugesagt worden ist. Besteller oder Veranstalter haften als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus der Vereinbarung gesamtschuldnerisch.
Das Hotel behält sich vor, die Tagungsräume - je nach Personenzahl - bestmöglich zu vergeben.
Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und Tagungsräume anderweitig zu vermieten. Bekommt das Hotel eine konkrete Buchungszusage, muss die Option nach Rücksprache beim Veranstalter zurückgegeben oder fest gebucht werden.
Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 14.00 Uhr am Anreisetag, bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 20.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Stornierungen von Einzelreservierungen sind bis 48 Stunden vor Anreise kostenfrei. Nicht stornierte bzw. nicht eingenommene Zimmer können mit 80% der Logiskosten berechnet werden.
Reservierte Tagungsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Tagungsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf einer vorherigen Genehmigung des Hotels.
Nachtzuschläge: Wir berechnen Ihnen für Veranstaltungen aller Art nach 1:00 Uhr eine Servicepauschale, 120,00 € je angefangene Stunde, bis der letzte Gast sich verabschiedet hat.
Bei Um- bzw. Abbestellung von Gruppenreservierungen wird berechnet:
29 bis 20 Tage vor Ankunft 30% der vereinbarten Leistung
19 bis 10 Tage vor Ankunft 45% der vereinbarten Leistung
Grundsätzlich wird sich das Hotel bemühen, nicht in Anspruch genommene Reservierungen (Zimmer oder Tagungsräume) anderweitig zu vergeben. Gelingt dies, so entstehen dem Besteller keinerlei Kosten.
Um bei Gruppenbuchungen (ab 5 Personen) einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer/Besteller verpflichtet, dem Hotel bis 4 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.
Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner. Für Verluste oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Beschädigung der Einrichtung oder des Inventars des Hotels, die bei Auf- oder Abbauarbeiten oder während der Veranstaltung (des Aufenthaltes) verursacht werden, haftet der Besteller/Veranstalter ohne Verschuldungsnachweis.
Bei Seminaren, Tagungen, Kongressen, Ausstellungen, Vorträgen usw., welche durch Gesamtrechnung gezahlt werden, ist folgendes zu beachten: Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn übermittelt worden sein, andernfalls wird mindestens die bestellte Zahl der Gedecke in Rechnung gestellt.
Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 6 Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Änderungen der MwSt. gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers.
Alle Preise verstehen sich in der angegebenen Währung,
inkl. MwS.t und ohne Provision für den Kunden.
Rechnungen sind binnen 7 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Angebote
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